Drohung eines Inkassobüros wettbewerbswidrig

Inkassounternehmen dürfen Verbrauchern bei einer Nichtzahlung keine “Auswirkungen auf ihre Kreditwürdigkeit” androhen (Urteil Landgericht Osnabrück vom 29.04.2020 – Az. 18 O 400/19). Ein solches Geschäftsgebaren sei unlauter. Auch dürften Verbraucher, die eine Forderung als unberechtigt zurückgewiesen hätten, nicht an Auskunfteien wie die Schufa gemeldet werden (Art. 6 Abs. 1 lit. f, Abs. 4 DSGVO). Aussagen über die Bonität eines Schuldners seien nur bei unbestrittenen Forderungen gültig.

Zum Urteil des LG

Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 20.05.2020