Die Änderungen am Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Änderungen treten am 28.02.2021 in Kraft.