Corona-Wirtschaftshilfen werden bis Ende Juni 2022 verlängert

Die Überbrückungshilfe IV und die Neustarthilfe 2022 werden über den 30.04.2022 hinaus bis Ende Juni 2022 verlängert. Während Unternehmen über die Überbrückungshilfe IV eine anteilige Erstattung von Fixkosten erhalten, können Soloselbstständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten. Die Bedingungen beider Programme bleiben unverändert.

Mehr Informationen in der gemeinsamen Pressemitteilung von BMWK und BMF vom 16.02.2022