Bürokratieabbau – Maßnahmenpaket für Bürokratieabbau

Um Wirtschaft, Unternehmen, staatliche Stellen und Bürgerinnen und Bürger noch weiter von Bürokratie zu entlasten, hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket für Bürokratieerleichterungen auf den Weg gebracht. Das Paket verfolgt daneben auch das Ziel, Unternehmen zu stärken und Planungs- und Genehmigungsprozessen zu verbessern.

Das 22-Punkte-Paket für Bürokratieerleichterungen enthält Maßnahmen wie das Basisregister für Unternehmensstammdaten, schnellere verbindliche Auskünfte bei Steuerfragen und Erleichterungen für Eltern bei der digitalen Beantragung von Familienleistungen. Das Kabinett hat diese nun am Dienstag beschlossen.

Weitere enthaltene Maßnahmen zielen insgesamt darauf ab, bestehende Verfahrensweisen zu verkürzen und transparenter zu gestalten – zum Beispiel durch die Beschleunigung und Digitalisierung von Statusfeststellunsgsverfahren für Selbstständige, aber auch Erleichterungen für junge Unternehmen im Vergabeverfahren.

Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig es ist, den Unternehmen und Bürgerinnen sowie Bürgern auch bei bürokratischen Lasten entgegenzukommen. Das hat auch dem Paket für Bürokratieerleichterung Rückenwind verliehen. Wirtschaft, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger sollen so langfristig gestärkt werden.

Die Maßnahmen ergänzen das Arbeitsprogramm Bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau 2018, mit dem die Bundesregierung bereits einen umfangreichen Katalog von Vereinfachungsmaßnahmen für die 19. Legislaturperiode umgesetzt hat. Hier erhalten Sie einen Überblick über das Maßnahmenpaket für Bürokratieerleichterungen.

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Ausgewählte Punkte aus dem Maßnahmenpaket:

1. Schaffung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten
Das Basisregister für Unternehmensstammdaten in Verbindung mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer ist ein zentraler Vorschlag der ressortübergreifenden BundLänderArbeitsgruppe zur Reduzierung von Statistikpflichten. Die Umsetzung dieses Vorschlags soll noch 2021 begonnen werden; nach einer umfassenden Implementierungsund Erprobungsphase soll die erste Ausbaustufe des Basisregisters ab 2024 betriebsreif sein. Damit die entsprechenden Vorarbeiten beginnen können, wollen wir dasentsprechende Gesetz zur Schaffung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten (Unternehmensbasisdatenregistergesetz)noch in dieser Legislatur verabschieden.

4. Angleichung der Berechnungsmethoden für KleinunternehmerUmsatzschwellen nach AO und UStG
Mit der Erhöhung der Umsatzgrenze für die IstBesteuerung auf 600.000 Euro zum1. Januar 2020 haben wir nicht nur für mehr Liquidität in Kleinunternehmen, sondern auch für einen Gleichlauf mit den Buchführungsgrenzen der Abgabenordnung gesorgt. Allerdings gibt es immer noch Unterschiede bei den Berechnungsmethoden dieser Grenzwerte. Wir werden diese Berechnungsmethoden angleichen, indem zukünftig in§ 141 Abs. 1 AO auf die Berechnung in § 19 Abs. 3 UStG verwiesen wird. § 20 UStG wird in die Prüfung einbezogen.

9. Statusfeststellungsverfahren für Selbständige beschleunigen und digitalisieren
Das Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige wollen wir vereinfachen und zwischen den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherungwiderspruchsfrei ausgestalten. Wir streben deshalb an, die Verfahrensdauer zu verkürzenunddas Verfahren transparenterzugestalten.

10. Erleichterung für junge Unternehmen im Vergabeverfahren
Unternehmen, die noch nicht lange am Markt sind, fällt es häufig schwer, sich an Vergabeverfahren erfolgreich zu beteiligen.Möglicher Grund ist diePraxis mancher Vergabestellen, entgegen der bereits bestehenden rechtlichen Möglichkeiten und Vorgaben allein auf erfahrene Unternehmen mit einschlägigen Referenzprojekten zu setzen. Um die Beteiligung von jungen Unternehmen in Vergabeverfahren zu stärken, soll in der Praxisund im gesetzlichen Rahmen darauf hingewirkt werden, dassöffentliche Auftraggeber keine Anforderungen stellen, die nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sind. Das gilt insbesondere für das Erfordernis mehrjähriger Erfahrung und zahlreicher Referenzprojekte.

15.Verbesserung des Regulierungsrahmens für Unternehmensübergaben bzw.nachfolgen
Um die Attraktivität von Unternehmensnachfolgen für Gründungsinteressierte zu steigern, werden wir den bestehenden Regulierungsrahmen für Unternehmensübergaben bzw.nachfolgen durch gezielte Anpassungen sowie Anwendungsverordnungen unter Einbeziehung Betroffener vereinfachen. Wirhaben deshalb gemeinsam mit den Ländern am 2. Dezember 2020 beschlossen, eine BundLänderArbeitsgruppe „Task Force Unternehmensnachfolge“ einzusetzen, die der Ministerpräsidentenkonferenz bis Juni 2021 erste konkrete Maßnahmen zur Rechtsvereinfachung vorschlagen soll.

18. Vereinfachungen für Betreiber von kleinen PhotovoltaikAnlagen
Unserem Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen, stehen auch unnötige bürokratische Lasten entgegen. Daher wollen wir Regelungen für Bauund Betrieb kleiner Anlagen so einfach wie möglich fassen. Wir wollen Regelungen im Gewerbesteuerrecht vereinfachen: Für kleine PhotovoltaikAnlagen entfällt künftig die Pflicht, eine Gewerbesteuererklärung abgeben zu müssen.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/976072/1888768/a9aa82fe9b3e742772f3bb122afbbcae/2021-04-13-massnahmenpaket-buerokratieabbau-data.pdf?download=1, 30.04.2021, 13:45 Uhr