BMF veröffentlicht Schreiben zur Anschrift auf der Rechnung bezgl. Umsatzsteuer

Die Finanzverwaltung zieht in ihrem Anwendungsschreiben vom 07.12.2018 die Konsequenzen einer geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Zum BMF-Schreiben

Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 09.01.2019