bis 31.12.2022: Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen

Mit Schreiben vom 03.06.2021 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs des BMF-Schreibens vom 02.07.2020 bekannt gegeben. Der eigentlich bis zum 30.6.2021 befristete ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent für erbrachte Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) gilt damit bis zum 31.12.2022.

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