Die gesetzliche Regelung, die die Handlungs- und Beschlussfähigkeit von Aktiengesellschaften und weiteren Rechtsformen während der COVID-19-Pandemie sicherstellt, wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Eine entsprechende Verordnung trat mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29.10.2020 in Kraft. Die Regelung war ursprünglich bis zum Jahresende 2020 befristet.