bis 31.12.2021: Verlängerung der COVID-19-Ausnahmeregelungen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht

Die gesetzliche Regelung, die die Handlungs- und Beschlussfähigkeit von Aktiengesellschaften und weiteren Rechtsformen während der COVID-19-Pandemie sicherstellt, wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Eine entsprechende Verordnung trat mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29.10.2020 in Kraft. Die Regelung war ursprünglich bis zum Jahresende 2020 befristet.

Zur Verordnung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 28. Oktober 2020