Mit dem Programm Neustarthilfe Plus werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Förderzeiträumen Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 unterstützt. Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) wurde im Vergleich zur Neustarthilfe auf maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum erhöht.
Anträge auf Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember 2021 können Sie bis 31. Dezember 2021 stellen.