Mit der Überbrückungshilfe III können Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe Fixkosten des Zeitraums November 2020 bis Juni 2021 finanzieren. Bei geringen Fixkosten werden Soloselbständigen, kleinen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit der Neustarthilfe Zuschüsse für die Monate Januar bis Juni 2021 gewährt. Auch wenn die jeweiligen Förderzeiträume bestehen bleiben, so sind für beide Programme die Antragsfristen bis zum 31.10.2021 verlängert worden.