bis 30.06.2023: Erleichterter Zugang beim Kurzarbeitergeld verlängert

Die Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld hat das Bundeskabinett hat per Verordnung bis Mitte 2023 verlängert.

Die Verordnung regelt im Einzelnen:

Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben bis zum 30. Juni 2023 herabgesetzt:

  • Kurzarbeitergeld kann nach wie vor bereits gezahlt werden, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind,
  • Beschäftigte müssen keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen.

Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern wird der Bezug von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht. Dies gilt ebenfalls befristet bis zum 30.06.2023.

Weitere Informationen zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Bundesagentur für Arbeit beantwortet häufig gestellte Fragen.

Quelle: www.bundesregierung.de