Die Whistleblower-Richtlinie tritt am 16.12.2019 in Kraft und muss bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Im Wesentlichen geht es darum, dass Unternehmen ab 50 Arbeitnehmern verpflichtet werden, ein Meldesystem mit mehreren Meldewegen bereitzustellen. Hinweisgeber sollen ein Wahlrecht haben, ob sie den Hinweis erst an das Unternehmen geben wollen oder unmittelbar an eine Behörde.
Zur EU-Richtlinie
Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt vom 19.12.2019