Bestellung eines Notgeschäftsführers für die GmbH

Stirbt der alleinige Geschäftsführer einer GmbH, kann dessen Erbe als Notgeschäftsführer gemäß § 29 BGB analog bestellt werden, wenn die Bestellung eines neuen Geschäftsführers anderenfalls nicht gesetzeskonform möglich ist. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln in seinem Beschluss vom 27.06.2020 (Az.: 18 Wx 11/19) entschieden.

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