Mit Beschluss vom 30.11.2018 (Az.: 22 W 69/18) hat das Kammergericht entschieden, dass eine Kommanditgesellschaft beendet wird, wenn alle Gesellschafter ihre gesamten Beteiligungen auf einen Dritten übertragen. Das Weiterbestehen als Liquidationsgesellschaft scheidet aus, da eine Personengesellschaft aus mindestens zwei Gesellschaftern bestehen muss. Das Vermögen geht durch Gesamtrechtsnachfolge auf den Dritten über. Zum Handelsregister anzumelden ist das Ausscheiden der Gesellschafter und der Übergang des Gesellschaftsvermögens auf den Dritten.
Zum Urteil der Kammergerichts
Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 13.03.2019