Mit Urteil vom 20.08.2019 (Az: II ZR 121/16) hat der BGH entschieden, dass ein unwirksamer Anstellungsvertrag eines GmbH Geschäftsführers, der unter sinngemäßer Heranziehung der Grundsätze zum fehlerhaften Arbeitsverhältnis als wirksam zu behandeln ist.
Zum Urteil des BGH
Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 10.10.2019