Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 21.05.2019 zu Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 01.01.2018 geltenden Fassung (InvStG) veröffentlicht.
Zum BMF-Schreiben
Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 05.06.2019