Anwachsung eines Gesellschaftsanteils als Schenkung

Im Falle einer vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) aus zwei Gesellschaftern kann die für den Fall des Todes eines Gesellschafters vereinbarte Anwachsung seines Gesellschaftsanteils beim überlebenden Gesellschafter unter Ausschluss eines Abfindungsanspruchs eine Schenkung im Sinne von § 2325 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sein. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil vom 3.6.2020 (Az. IV ZR 16/19) entschieden.

Zum BGH-Urteil

Quelle: IHK FRankfurt am Main vom 03.09.2020