Anfechtung eines Gesellschafter-Ausschusses

Mit Urteil vom 27.06.2018 (Az. 14 U 33/17) hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschieden, dass die Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses ausscheidet, soweit der anfechtende Gesellschafter ausschließlich die Verletzung fremder Interessen – nämlich die fehlerhafte Ladung eines Mitgesellschafters – rügt, welche ihn selbst nicht beeinträchtigen.

Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 20.02.2019