Aktiengesellschaft: Vertretungsmacht bei Geschäften mit einem Vorstandsmitglied

Mit Urteil vom 15.01.2019 (Az. II ZR 392/17) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Aufsichtsrat die Aktiengesellschaft nicht nur bei Rechtsgeschäften, die mit dem Vorstandsmitglied selbst geschlossen werden vertritt, sondern auch bei Rechtsgeschäften, die mit einer Gesellschaft geschlossen werden, deren alleiniger Gesellschafter ein Vorstandsmitglied ist.

Zum Urteil des BGH


Quelle: Newsletter der IHK-Frankfurt am Main vom 03.03.2019