Wir wünschen Ihnen einen guten und erfolgreichen Start ins Jahr 2019!
Gleich zu Beginn, einer alten Tradition folgend, erhalten Sie hier kompakt und übersichtlich wesentliche Änderungen bzw. Neuerungen des Jahres 2019:
Jahressteuergesetz 2018 von Bundesrat verabschiedet
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23.11.2018 das sog. „JStG 2018″ (offizieller Titel: „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften”) verabschiedet. Damit können unter anderem neue Vorschriften in Bezug auf die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel sowie zur Dienstwagenbesteuerung ab 2019 in Kraft treten.
Zur Seite des Bundesministeriums der Finanzen
EÜR – Vordrucke für 2018 bekannt gemacht
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Muster der Umsatzsteuererklärung 2019
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Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2019 veröffentlicht
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Mindestlohn ab 2019: 9,19 Euro – ab 2020: 9,35 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01.01.2019 erhöht. Er beträgt dann 9,19 Euro brutto je Zeitstunde, ab 01.01.2020 9,35 Euro brutto je Zeitstunde. Zur Pressemitteilung des BMAS
Sozialversicherung 2019
Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2019 im Überblick:
Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), erhöht sich auf 3.115 Euro/Monat (2018: 3.045 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 2.870 Euro/Monat (2018: 2.695 Euro/Monat).
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt auf 6.700 Euro/Monat (2018: 6.500 Euro/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 6.150 Euro/Monat (2018: 5.800 Euro/Monat).
Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 60.750 Euro (2018: 59.400 Euro). Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2019 in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 54.450 Euro jährlich (2018: 53.100 Euro) bzw. 4.537,50 Euro monatlich (2018: 4.425 Euro).
Die Rechengrößen für die neuen Länder werden dieses Jahr erstmalig unter Berücksichtigung des Rentenüberleitungsabschlussgesetzes festgelegt. Der darin bestimmte schrittweise Rückgang des Umrechnungsfaktors führt zu einem vergleichsweise starken Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen in den neuen Ländern, die – genau wie der aktuelle Rentenwert (Ost) – bis zum Jahr 2025 an die Westwerte angeglichen werden.
Rechengrößen der Sozialversicherung 2019 (auf Basis des Referentenentwurfs):

Quelle: BMAS
2019: Entlastungen für Selbständige bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Hohe Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) überfordern Kleinselbstständige und Existenzgründer, die sich gesetzlich versichern wollen. Deshalb werden freiwillig versicherte Selbständige ab 2019 bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten in der GKV gleichgestellt (einheitliche Mindestbemessungsgrundlage 2019 für freiwillig Versicherte und Selbständige: 1.038,33 Euro).
Damit verringert sich der Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbständige erheblich (statt ca. 360 Euro ca. 156 Euro Mindestbeitrag). Zudem wird ein deutlicher Bürokratieabbau erreicht. Der Nachweis, ob eine haupt- oder nebenberufliche Selbständigkeit vorliegt, entfällt. Freiwillig Versicherte sind während des Bezugs von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld von der Pflicht befreit, Mindestbeiträge zu zahlen. Beiträge werden während dieser Zeit nur auf tatsächlich bestehende beitragspflichtige Einnahmen erhoben. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) beschlossen. Das Gesetz soll in den Kernpunkten am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Es ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Quelle und weitere Informationen
• Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums www.existenzgruender.de
• Bundesministerium für Gesundheit www.bundesgesundheitsministerium.de
2019: Künstlersozialkasse- Abgabesatz unverändert
Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe für 2019 wird nicht erhöht sondern beträgt weiterhin 4,2 Prozent.
Zur Pressemitteilung des BMAS
2019: Fälligkeits- und Übermittlungstermine in der Sozialversicherung
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2019: Behandlung verbilligter Mahlzeiten an Arbeitnehmer
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 16.11.2018 die lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2019 bekannt gegeben. Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2019 betragen für ein Mittag- oder Abendessen 3,30 Euro und für ein Frühstück 1,77 Euro.
Zum BMF-Schreiben vom 16.11.2018
Steuerliche Behandlung von Reisekosten bei Auslandsreisen ab 01.01.2019
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01.01.2019: Start des Verpackungsregisters LUCID
Bereits vier Monate vor Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes ist das Verpackungsregister LUCID online gegangen. Wer verpackte Waren für den privaten Endverbraucher in Deutschland erstmalig in Verkehr bringt, muss dort seit dem 01.01.2019 registriert sein. Damit wird für jeden erkennbar, ob ein Hersteller die Produktverantwortung für seine Verpackungen ernst nimmt. Hersteller, die nicht registriert sind, dürfen ihre verpackte Ware ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr verkaufen. Das System der Produktverantwortung sorgt dafür, dass die Sammlung und das Recycling von Verpackungen von denen bezahlt wird, die die Verpackungen in Umlauf bringen. Ziel ist es, dass künftig alle Hersteller ihrer erweiterten Produktverantwortung nachkommen und für die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Produkte in den jeweiligen Verpackungen online oder im stationären Ladengeschäft vertrieben werden. Die neue Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat viele Aufgaben bei der Umsetzung des Verpackungsgesetzes zentralisiert und sorgt so für mehr Effizienz. Nach der Veröffentlichung einer Orientierungshilfe zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen und der Konkretisierung der Pflichten durch den Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen folgt nun der Start des Verpackungsregisters LUCID.
Quelle und weitere Informationen
• Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums www.existenzgruender.de
• Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister www.verpackungsregister.org
•Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
www.bmu.de