Bereits Ende Juni hat der Bundestag dem 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) zugestimmt. Das Gesetz ist am 26.11.2019 in Kraft getreten. Damit erhöht sich die maßgebliche Personenzahl, ab der ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, von aktuell 10 auf 20 Personen. Außerdem wird die Schriftform zur Einholung einer Einwilligung durch die schriftliche oder elektronische Möglichkeit ersetzt.
Zum Bundesgesetzblatt
Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Mein vom 29.11.2019