Änderung des Batteriegesetzes

Das Batteriegesetz, abgekürzt BattG, dient der Erfassung, der Rücknahme sowie der umweltgerechten Verwertung von in Deutschland vertriebenen Batterien. Hersteller und Importeure müssen ihren Handel mit Batterien elektronisch im BattG-Melderegister anzeigen. Sie müssen unter anderem das Rücknahmesystem hinterlegen, an dem sie beteiligt sind. Das Batteriegesetz soll nun novelliert werden.