Das Batteriegesetz, abgekürzt BattG, dient der Erfassung, der Rücknahme sowie der umweltgerechten Verwertung von in Deutschland vertriebenen Batterien. Hersteller und Importeure müssen ihren Handel mit Batterien elektronisch im BattG-Melderegister anzeigen. Sie müssen unter anderem das Rücknahmesystem hinterlegen, an dem sie beteiligt sind. Das Batteriegesetz soll nun novelliert werden.