Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes” beschlossen. Mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz werden die Regelbedarfe im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zum 01.01.2021 neu ermittelt. Auch die Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz werden neu festgesetzt.
Alleinstehende Volljährige sollen dann 446,00 Euro pro Monat (bisher 432,00 Euro) erhalten.