ab 2021: geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung

Mit Schreiben vom 26.02.2021 haben das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Finanzverwaltung ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software geändert. Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt.

Zum BMF-Schreiben vom 26.02.2021