ab 2019: Geringere Beiträge für Selbst­ständige in der GKV

Gesetzlich versicherte Selbst­ständige mit geringen Einkünften müssen ab 2019 weniger Beitrag an ihre Krankenkasse zahlen. So sieht es ein Gesetz­entwurf der Bundes­regierung vor.

Aktuell setzen die Kassen ein fiktives Monats­einkommen von 2.284 Euro an. Der Wert ändert sich jedes Jahr gering­fügig. Selbst­ständige zahlen derzeit für Kranken- und Pflege­versicherung unabhängig von ihrem tatsäch­lichen Verdienst mehr als 400 Euro im Monat. Nur für Existenz­gründer, die Gründungszuschuss beziehen, oder in Härtefällen rechnet die Kasse mit einem reduzierten Wert.

Ab dem 01.01.2019 soll das fiktive Mindest­einkommen auf 1.142 Euro im Monat und damit der zu zahlende Beitrag auf rund 200 Euro halbiert werden. Ab 2019 können die Beiträge für bis zu zwölf Monate rück­wirkend neu fest­gesetzt werden, wenn Selbst­ständige ihren Steuer­bescheid nach­reichen.

Diese Rege­lungen stehen im Gesetz­entwurf der Bundes­regierung zum Versicherten­entlastungs­gesetz. Bevor es in Kraft treten kann, muss der Bundes­tag noch darüber diskutieren und abstimmen. Änderungen sind also noch möglich

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