Gesetzlich versicherte Selbstständige mit geringen Einkünften müssen ab 2019 weniger Beitrag an ihre Krankenkasse zahlen. So sieht es ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.
Aktuell setzen die Kassen ein fiktives Monatseinkommen von 2.284 Euro an. Der Wert ändert sich jedes Jahr geringfügig. Selbstständige zahlen derzeit für Kranken- und Pflegeversicherung unabhängig von ihrem tatsächlichen Verdienst mehr als 400 Euro im Monat. Nur für Existenzgründer, die Gründungszuschuss beziehen, oder in Härtefällen rechnet die Kasse mit einem reduzierten Wert.
Ab dem 01.01.2019 soll das fiktive Mindesteinkommen auf 1.142 Euro im Monat und damit der zu zahlende Beitrag auf rund 200 Euro halbiert werden. Ab 2019 können die Beiträge für bis zu zwölf Monate rückwirkend neu festgesetzt werden, wenn Selbstständige ihren Steuerbescheid nachreichen.
Diese Regelungen stehen im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Versichertenentlastungsgesetz. Bevor es in Kraft treten kann, muss der Bundestag noch darüber diskutieren und abstimmen. Änderungen sind also noch möglich
Quelle und weitere Informationen
- Stiftung Warentest
www.test.de