ab 01.07.2022: Neue Regelung für Onlinehändler

Die Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) zum 01.07.2022 nimmt Akteur*innen im E-Commerce stärker in die Pflicht. Elektronische Marktplätze haben eigene direkte Prüfpflichten und müssen kontrollieren, dass ihre Händler die verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen. Auch Fulfillment-Dienstleister müssen sicherstellen, dass sich ihre Auftraggeber rechtskonform verhalten.

Ab dem 05.05.2022 startet der neue Registrierungsprozess und Sie können sich auch für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht registrieren.

Weitere Informationen zur Erfüllung der verpackungsrechtlichen Pflichten finden Sie auf der Webseite der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister im Themenbereich Versand- und Onlinehandel, sowie in den FAQ