Seit dem 01.07.2022 muss jedes Unternehmen, das Verbraucher*innen online den Abschluss eines längerfristig bindenden Vertrages anbietet, einen sogenannten “Kündigungsbutton” auf seiner Internetseite oder in seiner App installieren. Diese Pflicht schreibt das Gesetz für faire Verbraucherverträge vor, umgesetzt im § 312k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).