Mit Schreiben vom 20.04.2021 passt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Anwendungshinweise zur Haftung von Plattformbetreibern beim Handel mit Waren im Internet an den Rechtsstand zum 01.07.2021 an. Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2020 wurden u. a. die §§ 22f und 25e Umsatzsteuergesetz (UStG) geändert. Die Grundsätze des Schreibens gelten ab dem 01.07.2021. Die Schreiben vom 17.12.2018, 07.10.2019 sowie 28.01.2019 treten zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.
Quelle: BMF-Schreiben vom 20.04.2021