Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) stimmt derzeit einen Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01.07.2020 ab. Das BMF weist daraufhin, dass das endgültige Ergebnis der Erörterungen abzuwarten bleibt.
Zum BMF-Schreiben vom 11.06.2020 (Entwurf)