Ab 01.01.2024: Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt im Wesentlichen zum o1.o1.2024 in Kraft. Neben dem Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und dem Handelsgesetzbuch (HGB) werden hierdurch zahlreiche weitere Gesetze geändert/ angepasst.

Der Schwerpunkt der Reform des Personengesellschaftsrechts betrifft die im BGB geregelte Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Künftig sieht das Gesetz für die GbR die rechtsfähige registrierte bzw. rechtsfähige nicht registrierte GbR und die nicht rechtsfähige GbR als unterschiedliche Varianten vor.

Quelle: Bundesgesetzblatt Nr. 53 vom 17.08.2021