ab 01.01.2021: wichtige Änderungen im Überblick

Jedes Jahr am 01.01. treten neue Regelungen in Kraft. Hieran ändert auch die Corona-Pandemie nichts.

Einkommensteuer – Grundfreibetrag:
Keine Steuern zu zahlen sind bis 9.744 Euro (2020: 9.408 Euro). Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseinkommen von 57.919 Euro.

Solidaritätszuschlag:
Nach 30 Jahren entfällt für die meisten Steuerzahler der Solidaritätsbeitrag. Weiter zahlen sollen die zehn Prozent mit den höchsten Einkommen.

Mehrwertstuer:
Es  gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die meisten Güter und 7 Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs.

Beitragsbemessungsgrenzen:
In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden im Westen bis zu einem monatlichen Einkommen von 7.100 Euro (2020: 6.900 Euro) Beiträge fällig werden, in Ostdeutschland bis 6.700 Euro (2020: 6.450 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf bundeseinheitlich 4.837,50 Euro (2020: 4.687,50 Euro) bzw. von 56.250 Euro auf 58.050 Euro im Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei 64.350 Euro jährlich. Bis zu dieser Grenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

Künstlersozialversicherung:
Der Abgabesatz wird 4,4 Prozent betragen.

Grundsicherung:
Die Hartz-IV-Regelsätze steigen leicht. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt 446 Euro (2020: 432 Euro) im Monat.

Mindestlohn:
Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 9,50 Euro (2020: 9,35 Euro) pro Stunde.

Pendlerpauschale:
Die Pendlerpauschale steigt ab dem 21. Kilometer auf 0,35 Euro pro Entfernungskilometer. Für die ersten 20 Kilometer der Entfernung von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte bleibt es bei 0,30 Euro.
Neu ist zudem, dass Geringverdiener, die gar keine Lohn- oder Einkommensteuern zahlen, bei längeren Fahrwegen profitieren. Es kann eine sogenannte Mobilitätsprämie beantragt werden.

Homeoffice-Pauschale:
Wer in der Corona-Krise von zuhause arbeitet, bekommt einen Steuerbonus. Pro Homeoffice-Tag kann man 5 Euro geltend machen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten.

CO2-Preis:
Um fossile Energien zu verteuern und klimaschonende Alternativen voranzubringen, gibt es einen nationalen CO2-Preis für Verkehr und Heizen. Pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas entsteht, müssen verkaufende Unternehmen wie Raffinerien zum Start 25 Euro zahlen.

Einweg-Plastik-Verbot:
Ab 03.07. 2021 ist es in der ganzen EU eine Ordnungswidrigkeit, bestimmte Artikel aus Einwegplastik zu verkaufen – nämlich Besteck und Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen, Luftballon-Halter, Rührstäbchen etwa für den Kaffee sowie Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen.

Fleischindustrie:
Werkverträge für die vor allem osteuropäischen Arbeitnehmer in Schlachthöfen sind verboten. Auch Leiharbeit soll es beim Schlachten und Zerlegen nicht mehr geben.

Einheitliche Regeln für Drohnen:
Für das Fliegen von Drohnen gelten ab 2021 einheitliche Regeln in der EU. Außerdem werden alle Drohnen abhängig vom Risiko in eine von fünf Klassen eingeteilt.

Batteriegesetz:
Änderungen treten in Kraft. Neu ist dabei insbesondere das ausschließliche Wettbewerbsmodell der Rücknahmesysteme sowie eine Registrierungspflicht der Hersteller bei der Stiftung EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte-Register).

Pauschbeträge zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütung:
Bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen – Zum BMF-Schreiben

Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (LSt):
Zum BMF-Schreiben vom 09.09.2020

Alles Angaben/ Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen er-/zusammengestellt und erheben keinen Anspruch auf Richtig- und Vollständigkeit.