ab 01.01.2022: ALG II wird erhöht By Vorstand VenturID e.V.27. Dezember 2021Rechtsprechung Für Alleinstehende plant die Regierung eine Erhöhung um 3 Euro von 446 auf 449 Euro monatlich. Der Satz der Grundsicherung für Partnerinnen, Partner und Ehegatten soll um 3 auf 404 Euro steigen. Quelle: BMAS-Pressemeldung vom 15.09.2021
Für Alleinstehende plant die Regierung eine Erhöhung um 3 Euro von 446 auf 449 Euro monatlich. Der Satz der Grundsicherung für Partnerinnen, Partner und Ehegatten soll um 3 auf 404 Euro steigen.
Quelle: BMAS-Pressemeldung vom 15.09.2021