Nach 15 Jahren soll für insgesamt zwölf Handwerksberufe wieder die Meisterpflicht gelten. Damit wollen die Regierungsfraktionen die Qualität sichern.
Um diese zwölf Berufe geht es:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Glasveredler
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Raumausstatter
- Orgel- und Harmoniumbauer
In Kraft treten soll die Änderung Anfang 2020.
Quelle: SZ vom 09.09.2019