Hohe Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) überfordern Kleinselbstständige und Existenzgründer, die sich gesetzlich versichern wollen. Deshalb werden freiwillig versicherte Selbständige ab dem kommenden Jahr bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten in der GKV gleichgestellt (einheitliche Mindestbemessungsgrundlage 2019 für freiwillig Versicherte und Selbständige: 1.038,33 Euro).
Damit verringert sich der Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbständige erheblich (statt ca. 360 Euro ca. 156 Euro Mindestbeitrag). Zudem wird ein deutlicher Bürokratieabbau erreicht. Der Nachweis, ob eine haupt- oder nebenberufliche Selbständigkeit vorliegt, entfällt. Freiwillig Versicherte sind während des Bezugs von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld von der Pflicht befreit, Mindestbeiträge zu zahlen. Beiträge werden während dieser Zeit nur auf tatsächlich bestehende beitragspflichtige Einnahmen erhoben.
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) beschlossen. Das Gesetz soll in den Kernpunkten am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Es ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Quelle und weitere Informationen
- Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums
www.existenzgruender.de - Bundesministerium für Gesundheit
www.bundesgesundheitsministerium.de