2019: Behandlung verbilligter Mahlzeiten an Arbeitnehmer

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 16.11.2018 die lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2019 bekannt gegeben. Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2019 betragen für ein Mittag- oder Abendessen 3,30 Euro und für ein Frühstück 1,77 Euro.

Zum BMF-Schreiben vom 16.11.2018