Die neue Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) tritt am 01.12.2021 in Kraft. Als Verwaltungsvorschrift gilt die TA Luft direkt für Behörden. Relevant wird sie zunächst nur für Unternehmen, die eine Anlage neu errichten oder eine bestehende wesentlich ändern wollen. Für laufende Genehmigungsverfahren, die nach den Vorgaben der TA Luft 2002 zu Ende geführt werden sollen, muss vor dem 01.12.2021 ein vollständiger Genehmigungsantrag gestellt sein.