01.10.2022: Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 12 Euro, Entgeltgrenze für Minijob auf mtl. 520 Euro, Höchstgrenze Übergangsbereich auf mtl. 1.600 Euro

Das Bundeskabinett hat am 23.02.2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen:

Danach steigt der Mindestlohn ab 01.10.2022 auf 12 Euro.

Darüber hinaus wird die Entgeltgrenze für Minijobs von 450 Euro auf 520 Euro monatllich erhöht, die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)