Am 01.08.2022 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Kraft, das die Online-Gründung einer GmbH ermöglicht und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die notarielle Beurkundung von Willenserklärungen mittels Videokommunikation schafft. Darüber hinaus kann die öffentliche Beglaubigung qualifizierter elektronischer Signaturen mittels Videokommunikation erfolgen, wodurch auch die Eintragung von Zweigniederlassungen sowie die Einreichung von Urkunden und Informationen vollständig online erledigt werden können.