01.08.2022: Neue Offenlegungspflichten nach dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)

Am 01.08.2022 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) in Kraft. Für offenlegungspflichtige Unternehmen ergeben sich durch die DiRUG einige Änderungen, welche bei der Einreichung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten für nach dem 31.12.2021 beginnende Geschäftsjahre zu beachten sind.

Zur Gesetzesgrundlage – Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 13.08.2021