01.07.2020 bis 30.06.2021: Anwendung des ermäßigten Satzes für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen bei der Umsatzsteuer

Mit Schreiben vom 02.07.2020 nimmt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) für sogenannte Kombinationsangebote aus Speisen und Getränken eine Pauschalierung von 30 Prozent für den Getränkeanteil auf. Der Pauschalierungssatz für die Behandlung von Sammelposten wie Business-Package/Servicepauschale wird vorübergehend von 20 auf 15 Prozent geändert.

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