01.01.2023: wichtige Änderungen im Überblick

Jedes Jahr am 01.01. treten neue Regelungen in Kraft. Hieran änderen auch die aktuellen Rahmenbedingungen (Corona-Pandemie/Krieg in der Ukraine) nichts.

Einkommensteuer – Grundfreibetrag
Keine Steuern zu zahlen sind bis 10.908,00 Euro (2022: 10.347,00 Euro). Ehepartnern stehen 21.816,00 Euro steuerfrei zu (2022: 20.694 Euro,00). Der Spitzensteuersatz von aktuell 42 Prozent greift ab einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro (2022: 58.597,00 Euro), er ist in dieser Höhe pro hinzuverdientem Euro zu zahlen. Zusammenveranlagte Ehegatten haben für das gemeinsame Einkommen die doppelten Einkommensgrenzen.

Beitragsbemessungsgrenzen
Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), steigt auf 3.395,00 Euro/Monat (2022: 3.290,00 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 3.290,00 Euro/Monat (2022: 3.150,00 Euro/Monat).

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 7.300,00 Euro/Monat (2022: 7.050,00 Euro/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 7.100,00 Euro/Monat (2022: 6.750,00 Euro/Monat).

In der knappschaftlichen Rentenversicherung wird diese Einkommensgrenze bei 8.700,00 Euro (2022: 8.350,00 Euro) in den neuen Ländern und bei 8.950,00 Euro (2022: 8.650,00 Euro) in den alten Ländern liegen.

Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, wird für 2023 vorläufig auf 43.142,00 Euro im Jahr (2022: 38.901,00 Euro) festgesetzt.

Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 66.600,00 Euro (2022: 64.350,00 Euro). Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2022 in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 59.850,00 Euro jährlich (2022: 58.050,00 Euro) bzw. 4.987,50 Euro monatlich (2022: 4.837,50 Euro).

Künstlersozialversicherung
Der Abgabesatz erhöht sich von 4,4 auf 5,0 Prozent

Änderungen bei Midijobs
Die Verdienstgrenze bei Midijobs steigt. Arbeitnehmer dieser Gruppe dürfen künftig 2.000 Euro statt 1.600 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Mehr Informationen

Sonderzahlungen bis 3.000,00 Euro steuerfrei – bis 31.12.2024
Mit der Inflationsausgleichsprämie befreit der Bund zusätzliche Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten bis zur Höhe von 3.000,00 Euro von Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Mehr Informationen

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld noch einmal um sechs Monate verlängert. Er gilt nun bis 30.06.2023. Das stabilisiert den Arbeitsmarkt und schafft Planungssicherheit für Unternehmen. Mehr Informationen

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Digitalisierung schreitet voran. Arbeitgeber sind von 2023 an verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. Kranke Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, müssen ihrem Arbeitgeber dann keine AU-Bescheinigung auf Papier mehr vorlegen, bekommen aber in der Praxis einen Ausdruck für ihre Unterlagen.

Höhere Homeoffice-Pauschale
Künftig können statt 600,00 bis zu 1.000,00 Euro Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern ohnehin 1.200,00 Euro angerechnet werden. Mehr Informationen

Bürgergeld
Das Bürgergeld ersetzt ab dem 01.01.2023 das Hartz-IV-System. Die Bezüge der Grundsicherung steigen um etwas mehr als 50,00 Euro. Alleinstehende Bürgergeldbezieher erhalten damit künftig 502,00 Euro im Monat. Zusätzliche Änderungen treten ab dem 01.07.2023 in Kraft. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern können. Besser als bisher soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Helferjobs gelingen.

Höhere Lkw-Maut
Der Transport per Lkw wird teurer. Die Lastwagen-Maut auf Deutschlands Fernstraßen wird 2023 angehoben. Bei der Berechnung der Sätze werden die Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung stärker berücksichtigt. Mehr Informationen

Lieferkettengesetz
Internationale Lieferketten stehen bei Menschenrechtlern vermehrt im Fokus. Nun müssen auch Unternehmen mehr darauf achten, wo ihre Waren eigentlich herkommen. Für Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten gilt das neue Lieferkettengesetz. Es verpflichtet die Firmen, auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, bei Verstößen Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten. Auch ein EU-weites Lieferkettengesetz ist im Gespräch. Mehr Informationen

Mehrwegpflicht in Restaurants
Im Kampf für mehr Nachhaltigkeit hat die Regierung eine Mehrwegpflicht eingeführt. Restaurants, Bistros und Cafés müssen künftig Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbehältern anbieten. Mehr Informationen

Steuersatzsenkung für Gastronomie wird verlängert
Der Gesetzgeber hatte im Rahmen des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes die Umsatzsteuersätze für Restaurant- und Verpflegungsleistungen für Speisen befristet bis 31.12.2022 auf 7 Prozent gesenkt. Davon ausgenommen sind Getränke. Es wurde durch das “Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen sowie zur Änderung weiterer Gesetze” beschlossen, die Befristung bis 31.12.2023 zu verlängern. Mehr Informationen

Strom- und Gaspreisbremsen
Ab März gibt es entscheidende Entlastungen für Gas- und Stromkunden. Für 80 Prozent des jeweiligen bisherigen Gasverbrauchs soll es eine Brutto-Preisgarantie von 0,12 Euro pro Kilowattstunde geben. Beim Strom sind in einem ähnlichen Modell 0,40 Euro pro Kilowattstunde geplant. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen. Mehr Informationen

Temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gas- und Wärmelieferungen über das Erdgas- und Wärmenetz
Zur Abfederung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die gestiegenen Gaspreise sieht das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vor, den Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas und Wärme über das Erdgas- und Wärmenetz vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 auf 7 Prozent zu senken. Mehr Informationen