Zum 01.10.2022 wurde auf der Grundlage des Mindestlohnerhöhungsgesetzes der Übergangsbereich von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Gleichzeitig wurde die Einkommensobergrenze der geringfügigen Beschäftigung (Minijob-Grenze) an die Höhe des Mindestlohns gekoppelt.
Zum 01.01.2023 wird der Übergangsbereich nun erneut und zwar auf 2.000 Euro angehoben.