01.01.2022: Pfandpflicht auf alle Einwegkunststoff-Getränkeflaschen und Getränkedosen

Ab 01.01.2022 gilt die Pfandpflicht auf alle Einwegkunststoff-Getränkeflaschen sowie auf sämtliche Getränkedosen. Mit der Neureglung des § 31 Abs. 4 des Verpackungsgesetzes endet die bisherige Ausnahmeregelung für bestimmte Getränke. Die Pfandpflicht wird vielmehr auf weitere Getränkearten ausgeweitet, bei einigen besteht eine Übergangsfrist bis 2024. Inverkehrbringer von Getränken in Einwegverpackungen sollten diese Änderungen rechtzeitig beachten und ihre Strukturen anpassen.

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Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister