Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks und wollen Ihre Prozesse digitalisieren? Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren, scheuen aber den formellen Aufwand? Dann sollten Sie go-digital kennenlernen!
Mit seinen fünf Modulen
– „Digitalisierungsstrategie“,
– „IT-Sicherheit”,
– „Digitalisierte Geschäftsprozesse”,
– „Datenkompetenz“ und
– „Digitale Markterschließung”
unterstützt Sie das Förderprogramm go-digital bei Ihrer Digitalisierung. go-digital unterstützt Sie nicht nur bei der Optimierung von eigenen Prozessen, der bestmöglichen Verwendung von Daten und der Erschließung neuer Marktanteile, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.
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Die go-digital-Richtlinie wird ab dem 01.01.2022 in geänderter Form weitergeführt. Die wichtigsten Informationen vorab:
1. Alle Unternehmen, welche zum 31.12.2021 autorisiert sind, bleiben bis zum 31.12.2022 weiter autorisiert;
2. Für die neuen Module kann im Zeitfenster vom 01.01.2022 – 28.02.2022 eine Nachautorisierung beantragt werden;
3. Gleiches gilt für Neuautorisierungen in allen Modulen;
4. Bewilligungen in 2022 können nur noch nach neuer Richtlinie erfolgen. Dies gilt auch für Anträge aus 2021, bei denen die Bewilligung noch nicht erfolgt ist;
5. Neben den neuen förderbaren Leistungen, gibt es auch nicht mehr förderbare Leistungen – z.B. die erstmalige Erstellung und die Anpassung einer bestehenden Webseite;
6. Alle autorisierten Beratungsunternehmen müssen für die Antragstellung im Besitz einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur gemäß der Richtlinie der Bundesnetzagentur sein;
7. Eine Unterteilung von Haupt- und Nebenmodulen entfällt, somit kann ein Projekt in einem Modul (inklusive IT-Sicherheit-Pflichtberatung) auch volle 30 Beratertage umfassen.
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Mehr auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz