Die IHK für München und Oberbayern übernimmt zum 01.01.2020 die Erlaubnis- und Aufsichtszuständigkeit für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer nach § 34c GewO mit Hauptniederlassung in Bayern. Ausgenommen ist der Kammerbezirk der IHK Aschaffenburg (Stadt und Landkreis Aschaffenburg sowie Landkreis Miltenberg). Erlaubnisse, die bis zum 31.12.2019 von den bis dahin zuständigen Kreisverwaltungsbehörden erteilt wurden, bleiben erhalten.
Anpassung des Internet-Impressums: Unternehmen mit einer Erlaubnis nach § 34c GewO, die im Zuständigkeitsbereich der IHK München ihre Hauptniederlassung haben, müssen ab dem 01.01.2020 auf ihrer Internetseite das Impressum wie folgt anpassen: Als zuständige Aufsichtsbehörde ist die IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München anzugeben.
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