01.01.2019: Start des Verpackungsregisters LUCID

Vier Monate vor Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes ist das Verpackungsregister LUCID online gegangen. Wer verpackte Waren für den privaten Endverbraucher in Deutschland erstmalig in Verkehr bringt, muss dort bis zum 01.01.2019 registriert sein.

Damit wird für jeden erkennbar, ob ein Hersteller die Produktverantwortung für seine Verpackungen ernst nimmt. Hersteller, die nicht registriert sind, dürfen ihre verpackte Ware ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr verkaufen.

Das System der Produktverantwortung sorgt dafür, dass die Sammlung und das Recycling von Verpackungen von denen bezahlt wird, die die Verpackungen in Umlauf bringen. Ziel ist es, dass künftig alle Hersteller ihrer erweiterten Produktverantwortung nachkommen und für die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Produkte in den jeweiligen Verpackungen online oder im stationären Ladengeschäft vertrieben werden.

Die neue Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat viele Aufgaben bei der Umsetzung des Verpackungsgesetzes zentralisiert und sorgt so für mehr Effizienz. Nach der Veröffentlichung einer Orientierungshilfe zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen und der Konkretisierung der Pflichten durch den Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen folgt nun der Start des Verpackungsregisters LUCID.

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