Auf dem deutschen Markt verkaufte Elektrogeräte müssen nach Elektronikgerätegesetz registriert sein und für deren Entsorgung müssen Entsorgungsgebühren an ein Duales System gezahlt werden. Für die Registrierung, bzw. die Datenänderung im Rahmen der Registrierung oder für die Benennung eines Bevollmächtigten bei der Stiftung Elektroaltgeräteregister fallen Gebühren an. Die Gebührenverordnung wurde zum 01.01.2019 novelliert und einige Gebührentatbestände z. B. in Ziffer 1 und 22 wurden erhöht.
Quelle: Newsletter der IHK Frankfurt am Main vom 09.01.2019